Transparent und sorgfältig

Redaktionsstatut „edit“

Das Redaktionsstatut gilt für alle Personen, die das Onlinemagazin „edit“ in der Lehrredaktion der Hochschule der Medien (edit.Lab) erstellen – inklusive der Social Media Kanäle von „edit“ und alle weiteren unter dieser Marke produzierten Inhalte. „edit“ ist ein journalistisches Produkt, das von Studierenden unterschiedlicher Studiengänge im Rahmen der Lehre produziert wird. Sie lernen hier das journalistische Handwerk und werden zugleich mit Grundsätzen der Medienfreiheit und der Verantwortung von Medien in der demokratischen, pluralistischen Gesellschaft vertraut gemacht.
Die Studierenden genießen im edit.Lab Gestaltungsfreiheit und lernen zugleich, Verantwortung zu übernehmen. „edit“ ist deshalb explizit nicht Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule der Medien. Dennoch sollten sich die Studierenden bewusst sein, dass sie bei ihrer journalistischen Arbeit für „edit“ in der Öffentlichkeit auch als Studierende einer staatlichen Hochschule wahrgenommen werden. Alle, die bei „edit“ mitwirken, müssen deshalb die in diesem Statut festgelegten Grundsätze beachten.

 

Innerredaktionelle Verhaltensrichtlinien

Grundsätzlich sollen alle Personen, die bei „edit“ mitwirken, bemüht sein, einen fairen und kollegialen Umgang untereinander zu schaffen und zu erhalten. Dazu gehört auch die gemeinsame Ausrichtung auf ein mediales Produkt mit einheitlichem Erscheinungsbild. Der Styleguide muss deshalb eingehalten werden und der Redigaturprozess muss bei den Produktionen Berücksichtigung finden.
Personen, die gegen das Redaktionsstatut verstoßen, verlieren das Recht auf www.edit-magazin.de und in den dazugehörigen Social Media Kanälen Beiträge zu veröffentlichen. Diese Entscheidung erfolgt unabhängig von dem Recht, die im edit.Lab stattfindende Lehrveranstaltung abzuschließen – auch unveröffentlichte Beiträge können bewertet werden.
Alle Redaktionsmitglieder haben in kollegialer Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass das Statut eingehalten wird. In Zweifelsfällen entscheidet die Redaktionsleitung in Absprache mit den Professorinnen und Professoren, die im entsprechenden Semester im edit.Lab unterrichten.

 

Grundsätze der Berichterstattung

Für alle Produktionen von „edit“ gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze, insbesondere Urheberechte und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre sind einzuhalten. Darüber hinaus haben alle im Rahmen des Pressekodex festgeschriebenen Regeln Gültigkeit für die Arbeit bei „edit“. Zentral für die Arbeit bei „edit“ sind folgende Grundwerte demokratischer Gesellschaften:

  • Die Würde des Menschen ist zu achten. Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
  • Der Glaube, die Weltanschauung und die Meinung anderer sind zu tolerieren.

Ausdrücklich bezieht sich das Redaktionsstatut für „edit“ auf die im Grundgesetz verbürgte Pressefreiheit, die die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik einschließt.
Die Studierenden müssen sich der Verantwortung bewusst sein, die mit diesen Rechten einhergeht: Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe im Sinn des Pressekodex fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von sachfremden Beweggründen wahr. Parteipolitische, geschäftliche oder persönliche Interessen der Studierenden dürfen somit für die Berichterstattung bei „edit“ keine Rolle spielen.

 

Sorgfalt, Vielfalt und Meinungsbildung 

Um eine vorurteilsfreie Berichterstattung zu gewährleisten, sollen die verschiedenen relevanten Perspektiven eines Themas angemessen dargestellt werden. Sorgfalt in der Recherche, das Prüfen aller Quellen, das Hören beider Seiten in Konfliktfällen und der Verzicht auf Vorverurteilungen und reißerische Berichterstattung sind zentrale Grundsätze, die bei der Arbeit für „edit“ berücksichtigt werden müssen. Die Beiträge dürfen keine Öffentlichkeitsarbeit für einzelne Parteien, Gruppen oder an Wahlen beteiligte Vereinigungen enthalten, selbstverständlich darf aber über politische Themen berichtet werden.
Auch Meinungsbeiträge wie Kommentare und Essays sind im Sinne der demokratischen Meinungsbildung auf „edit“ erwünscht und sollen als Teil der journalistischen Ausbildung im edit.Lab eingeübt werden. Kommentare, Glossen und Essays werden als Meinungstexte explizit gekennzeichnet.
Die auf „edit“ veröffentlichten Meinungsbeiträge bilden nicht die Meinung der „edit“-Redaktion, der Hochschule oder der dort Lehrenden ab, sondern ausschließlich die des jeweiligen Autors/der jeweiligen Autorin. Auch bei Meinungsbeiträgen muss die faktische Basis der Argumentation stets sorgfältig überprüft werden. (Stand: 1. Juni 2020)